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Schwerbehindertenausweis
Wozu dient der Ausweis?
Der Schwerbehindertenausweis ist der Nachweis für eine anerkannte Behinderung.
Er ermöglicht den Zugang zu Rechten, Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen (z. B. im Verkehr, bei Steuern oder im Beruf).
Beantragung
Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen können den Ausweis beim Versorgungsamt beantragen.
Der Grad der Behinderung (GdB) wird anhand ärztlicher Unterlagen festgestellt. Ein Ausweis wird ab GdB 50 ausgestellt.
Der Antrag kann telefonisch bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt oder online gestellt werden.
Merkzeichen und Vorteile
- Bl – Gesetzlich blind
Kostenlose Wertmarke (ÖPNV)
Fahrkartenkauf im Zug ohne Aufpreis
Steuervergünstigungen
Kostenloser Parkausweis
Kostenlose DB-Reservierung - Tbl – Taubblinde Menschen
GdB 70 Hören + GdB 100 Sehen
Anrecht auf spezielle Hilfen, Assistenz und Reha-Kurse -
B – Begleitperson
Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im Nah- und Fernverkehr
Teilweise freier Eintritt bei Veranstaltungen -
G – Gehbehindert
Ab GdB 70 wegen Sehbehinderung
50 % Kfz-Steuerermäßigung oder Wertmarke (80 € im Jahr) für ÖPNV -
aG – außergewöhnlich gehbehindert
Nur bei starker körperlicher Bewegungseinschränkung
Blindheit allein reicht nicht aus -
H – Hilflos
Sehvermögen < 5 %, GdB 100
Sehbehindertengeld (Hessen)
Kostenlose Wertmarke, Kfz-Steuerbefreiung, Steuervergünstigungen -
RF – Rundfunkbeitrag
Ab GdB 60 wegen Sehbehinderung
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Ermäßigung der Telefongebühren (Telekom)
Hinweis: Mehrere Merkzeichen können kombiniert im Ausweis stehen. Sie ermöglichen verschiedene Nachteilsausgleiche – z. B. im Nahverkehr, bei Steuern oder Versicherungen.