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Schwerbehindertenausweis

Wozu dient der Ausweis?

Der Schwerbehindertenausweis ist der Nachweis für eine anerkannte Behinderung.
Er ermöglicht den Zugang zu Rechten, Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen (z. B. im Verkehr, bei Steuern oder im Beruf).

Beantragung

Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen können den Ausweis beim Versorgungsamt beantragen.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird anhand ärztlicher Unterlagen festgestellt. Ein Ausweis wird ab GdB 50 ausgestellt.

Der Antrag kann telefonisch bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt oder online gestellt werden.

Merkzeichen und Vorteile

  • Bl – Gesetzlich blind
    Kostenlose Wertmarke (ÖPNV)
    Fahrkartenkauf im Zug ohne Aufpreis
    Steuervergünstigungen
    Kostenloser Parkausweis
    Kostenlose DB-Reservierung
  • Tbl – Taubblinde Menschen
    GdB 70 Hören + GdB 100 Sehen
    Anrecht auf spezielle Hilfen, Assistenz und Reha-Kurse
  • B – Begleitperson
    Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im Nah- und Fernverkehr
    Teilweise freier Eintritt bei Veranstaltungen

  • G – Gehbehindert
    Ab GdB 70 wegen Sehbehinderung
    50 % Kfz-Steuerermäßigung oder Wertmarke (80 € im Jahr) für ÖPNV

  • aG – außergewöhnlich gehbehindert
    Nur bei starker körperlicher Bewegungseinschränkung
    Blindheit allein reicht nicht aus

  • H – Hilflos
    Sehvermögen < 5 %, GdB 100
    Sehbehindertengeld (Hessen)
    Kostenlose Wertmarke, Kfz-Steuerbefreiung, Steuervergünstigungen

  • RF – Rundfunkbeitrag
    Ab GdB 60 wegen Sehbehinderung
    Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    Ermäßigung der Telefongebühren (Telekom)

Hinweis: Mehrere Merkzeichen können kombiniert im Ausweis stehen. Sie ermöglichen verschiedene Nachteilsausgleiche – z. B. im Nahverkehr, bei Steuern oder Versicherungen.